In der Praxis für forensische Psychologie werden wissenschaftlich fundierte psychologische Gutachten unter Berücksichtigung anerkannter Standards für öffentliche Auftraggeber erstellt. Das Angebot umfasst vor allem aussagepsychologische und kriminalprognostische Gutachten.

Aussagepsychologische Begutachtungen       

Die Begutachtung des Realitätsgehalts der Aussagen von Opferzeugen stellt ein umfangreiches Gebiet psychologischer Sachverständigentätigkeit im Strafrecht dar. Das oberste deutsche Strafgericht hat in einem Urteil von 1999 Mindeststandards für Glaubhaftigkeitsgutachten formuliert. Die Maßstäbe des BGH stützen sich auf Erkenntnisse der empirischen Forschung zu dieser Thematik. Das wissenschaftliche Konzept von psychologischer Diagnostik als hypothesengeleitetem Prüfprozess beinhaltet, dass es keine Routinen zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung geben kann, sondern die psychologisch-diagnostische Datenerhebung vom Einzelfall bestimmt wird. Dennoch lassen sich fallübergreifend Analysebereiche definieren. Hierzu muss in der Begutachtung eine gezielte Datenerhebung erfolgen, die in Verbund mit den Anknüpfungstatsachen eine Beurteilung des Realitätsgehaltes der Zeugenaussage ermöglicht.

Prognosebegutachtungen

Prognostische Einschätzungen sind im Strafrecht sowohl im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Anordnung von Maßregeln, sowie bei der Aussetzung deren Vollzugs erforderlich. Gutachten zur Kriminalprognose werden beispielsweise auch bei einer vorzeitigen bedingeten Entlassung aus dem Strafvollzug notwendig. Die Einholung eines Gutachtens durch die Strafvollstreckungskammer ist gesetzlich geregelt. Nach den sogenannten "Mindestanforderungen für Prognosegutachten" sind eine mehrdimensionale biografisch fundierte Risikoanalyse unter Berücksichtigung der individuellen Risikofaktoren (gegebenenfalls unter Verwendung standadisierter Prognoseverfahren) sowie ein Abgleich der Ergebnisse mit dem empirischen Wissen über das Rückfallrisiko möglichst vergleichbarer Tätergruppen durchzuführen.